Das Verpackungsgesetz: Ein Beginners-Guide für Start-Ups und Gründer
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit 2019 und regelt hierzulande orientiert am Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung die Sammlung, Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen. Das Ziel ist es, hohe Recyclingquoten zu gewährleisten. Dazu nimmt das Gesetz alle Inverkehrbringer von Verpackungen gleichermaßen in die Pflicht, aktiv zu werden. Insbesondere kleine Unternehmen und Start-Ups stehen häufig vor der Frage, wann sie betroffen sind und was genau zu tun ist. Alle Antworten findest du im folgenden Beitrag!
Wer ist vom VerpackG betroffen?
Du bist vom VerpackG betroffen, wenn du nach der Definition der Zentralen Stelle Verpackungsregister (
ZSVR) als sogenannter „Hersteller” giltst. Aber Achtung: Der Begriff Hersteller umfasst in diesem Kontext nicht die klassische Definition eines Produzenten. Stattdessen fällt jeder in diese Kategorie, der mit Ware befüllte Verkaufspackungen (alle Verpackungen, die letztlich beim privaten Endverbraucher landen und von ihm entsorgt werden) erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt.
Trifft das auf dich zu, gelten auch für dich die Vorgaben des VerpackG und du musst aktiv werden.
Was muss ich tun, um VerpackG-konform aufgestellt zu sein?
Das VerpackG umfasst drei Pflichten, welche du an zwei verschiedenen Stellen erledigen musst.
1. Systembeteiligung: Schließe eine Verpackungslizenz bei einem Anbieter eines dualen Systems ab. Bei
Lizenzero, dem Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, kannst du dies ganz einfach und unkompliziert erledigen:
a.
Wenn du deine Verpackungsmengen der jeweiligen Materialien genau kennst, gehe direkt zum
Kalkulator, andernfalls nutze die Berechnungshilfe (die findest du direkt unter dem Kalkulator).
b. Erstelle ein Kundenkonto und folge dem weiteren Bestellverlauf – ganz so, wie du es bei anderen Onlineshops kennst
2. Registrierung bei
LUCID: Registriere dich als „Hersteller” (siehe oben) im Verpackungsregister LUCID. Nach der Registrierung erhältst du deine LUCID-Nummer, die du auch in deinem
Lizenzero-Konto hinterlegst.
3. Datenmeldung bei LUCID: Melde zum Schluss deine beim dualen System lizenzierten Verpackungsmengen an das Verpackungsregister. Wichtige Faustregel: Änderst du bei LUCID oder deinem dualen System deine Verpackungsmengen (oder andere Informationen), musst du diese zu jeder Zeit auch an der anderen Stelle aktualisieren. Der Grund: Das Verpackungsregister gleicht seine Datenstände auf Basis der LUCID-Nummern regelmäßig mit den dualen Systemen ab – hier sollten keine Diskrepanzen auftreten.
Und schon bist du VerpackG-konform aufgestellt!
Welche Pflichten entstehen im Laufe des Jahres?
Du brauchst in jedem Jahr, in dem du Verpackungen in Umlauf bringst, eine Verpackungslizenz. Daher läuft dein Lizenzvertrag immer für jeweils ein Jahr und verlängert sich im Normalfall automatisch, wenn du nicht kündigst, damit du jederzeit abgesichert bist. Wichtig zu verstehen: du musst deine Verpackungen immer im Vorhinein lizenzieren, denn ohne Lizenz dürfen keine Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Daher arbeitest du hier immer mit sogenannten Planmengen, also Prognosen, die du nach Ablauf des Jahres abändern bzw. bestätigen kannst. Entsprechend gibt es zwei Fristen, die es lohnt auf dem Schirm zu haben:
• Nach Ablauf eines Lizenzjahres gibst du bis zum 15.05. des folgenden Jahres eine sogenannte Jahresabschluss-Mengenmeldung für das letzte Jahr ab. Hier meldest du deine tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen.
• Im letzten Quartal eines jeden Jahres gibst du eine Planmengenmeldung für das nächste Jahr ab. Hier meldest du deine voraussichtlichen Verpackungsmengen im kommenden Jahr.
Wichtig: Auch diese beiden Meldungen hinterlegst du sowohl bei LUCID als auch bei deinem dualen System.
Was passiert, wenn ich den Vorgaben nicht nachkomme?
Wenn du den Verpflichtungen aus dem VerpackG nicht nachkommst, Fristen versäumst oder inkorrekte Daten angibst, drohen unangenehme Sanktionen. Dazu zählen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, eine Abmahnung oder auch ein Vertriebsverbot. Die ZSVR dient nicht nur als zentrale Meldestelle, sondern auch als Kontrollinstanz und überprüft in regelmäßigen Abständen die korrekte Umsetzung des VerpackG.
Was muss ich tun, wenn ich auf einem Online-Marktplatz Produkte verkaufe?
Seit einer Novelle des VerpackG müssen Betreiber von Marktplätzen seit dem 01. Juli 2022 kontrollieren, ob ihre nach Deutschland versendenden Händler die Pflichten aus dem VerpackG erfüllen. Dazu musst du deine LUCID-Nummer und den Nachweis über deine Systembeteiligung im Käufer-Konto des jeweiligen Marktplatzes hinterlegen. Kann kein Nachweis erbracht werden, dürfen die Marktplätze den betreffenden Händlern keine Verkäufe mehr über ihre Plattform ermöglichen.
Das gleiche gilt für Fulfillment-Dienstleister: Auch ihnen kommt nun eine Kontrollpflicht zu; bleiben Nachweise über die Erfüllung der VerpackG-Vorgaben von ihren Kunden aus, dürfen sie für diese keinerlei Services mehr erfüllen.