Was Selbstständige über den Vorsteuerabzug in Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung wissen müssen
Vor allem für Selbstständige, die noch nicht allzu viel Geld verdienen, stellt die Kleinunternehmerregelung eine attraktive Möglichkeit dar, um nicht nur die Steuerlast, sondern auch die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren. Doch inwiefern wirkt sich die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf den Vorsteuerabzug bei Selbstständigen aus?
Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann
Bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung handelt es sich um eine Regelung, die eingeführt wurde, um kleinere Selbstständige von bestimmten steuerlichen Pflichten zu entbinden. Bist du selbstständig und erwirtschaftest maximal einen Umsatz in Höhe von 22.
000 Euro pro Jahr, dann darfst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn du diese Umsatzgrenze überschreitest, hast du jedoch keine Möglichkeit mehr, dich als Kleinunternehmer anzumelden.
Welche Rolle der Vorsteuerabzug bei Unternehmen spielt
Der Vorsteuerabzug ist wichtig für Unternehmen, weil er einen wichtigen Aspekt der Umsatzsteuer darstellt. Wenn Unternehmen geschäftliche Ausgaben tätigen und hierfür Umsatzsteuer bezahlen, dann können sie diese von der durch Kunden erhaltenen Umsatzsteuer abziehen. Somit wird nur die Differenz zwischen der selbst gezahlten Umsatzsteuer und der in Kundenrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Dabei wird die Umsatzsteuer, welche du für den Erwerb der Waren oder der Dienstleistung gezahlt hast, als Vorsteuer bezeichnet. Diese kann deine Steuerschuld beim Finanzamt reduzieren, wenn du später Kundenrechnungen mit Umsatzsteuer ausstellst.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, dann entstehen gleich mehrere Vorteile.
Einfache Buchführung
Ein großer Vorteil besteht in der vereinfachten Buchführung. Denn Kleinunternehmer sind von der doppelten Buchführung ausgenommen. Stattdessen reicht eine simple
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das führt dazu, dass deutlich weniger Zeit investiert werden muss und auch die Kosten fallen in der Regel niedriger aus, wenn die Buchführung ausgelagert wird.
Weniger Bürokratie
Kleinunternehmer profitieren zudem davon, dass ihre Steuererklärungen aufgrund der Einfachheit im Normalfall schnell und unkompliziert erledigt werden können. Du musst weniger bürokratische Hindernisse nehmen als ein gewöhnlicher Selbstständiger. Gerade am Anfang können
Zweifel an der Selbstständigkeit aufkommen, sodass es vorteilhaft ist, wenn du dich nicht auch noch mit jeder Menge Bürokratie herumschlagen musst.
Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer
Ein weiterer großer Vorteil für Kleinunternehmer ist die Befreiung von der Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer. Dementsprechend bist du als Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen. Da du deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen musst, bist du günstiger als die Konkurrenz, die diese Option nicht hat und somit preislich attraktiver.
Welchen Einfluss die Kleinunternehmerregelung auf den Vorsteuerabzug hat
Die Kleinunternehmerregelung hat große Auswirkungen auf den
Vorsteuerabzug bei Selbstständigen. Das liegt daran, dass es Selbstständigen, die von dieser Regelung Gebrauch machen, nicht gestattet ist, die Vorsteuer steuerlich geltend zu machen. Dementsprechend kannst du die für betriebliche Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer nicht von deiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass Kleinunternehmer nicht doppelt von der Steuer ausgenommen sein sollen. Für den Fall, dass du die 22.000 Euro überschreitest und deinen Status als Kleinunternehmer verlierst, wirst du als Regelunternehmer behandelt. Das bedeutet, dass du ab diesem Zeitpunkt deine Umsatzsteuerlast durch den Vorsteuerabzug verringern kannst. Das betrifft allerdings nur die Vorsteuer für Ausgaben, welche nach Überschreitung der Umsatzgrenze angefallen sind.